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Da isses: Die Umsetzung des EuGH Urteils in der Rechtssache L-Fund
14-02-2024
Da isses: Die Umsetzung des EuGH Urteils in der Rechtssache L-Fund
Immer wieder Mittwochs! Zusätzlich zu unseren podcasts, die auch als "beleuchtet" in Print an unsere Mandanten gehen, berichten wir jeden Mittwoch über interessante Themen, die uns in der Woche in unserer Beratungspraxis begegnet sind. Vor zwei Wochen hatten wir uns in unserem podcast mit der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache L-Fund befasst, nach der die Ungleichbehandlung von in- und ausländischen Fonds bezüglich ihrer inländischen Immobilienerträge vor 2018 gegen Unionsrecht verstieß. Nur zwei Tage später veröffentlichte der Bundesfinanzhof sein bereits im Oktober letzten Jahres erlassenes Folgeurteil, mit dem er diese EuGH-Entscheidung auf den vorgelegten Fall anwendet. Dieses Folgeurteil, einige interessante Aspekte seiner Begründung sowie mögliche Auswirkungen auf weitere beim Bundesfinanzhof anhängige Verfahren zur ebenfalls ungleichen Behandlung in- und ausländischer Investmentfonds bezüglich der Besteuerung der von ihnen bezogenen inländischen Dividenden möchten wir Ihnen heute vorstellen. Wie immer – kurz und bündig – in 15 Minuten für Fondsanleger und Fondssponsoren! – Episoden links: BFH, I R 23/23, 11. Oktober 2023 http://beplink.de/496 EuGH, Rs. C-357/20 (L-Fund), 27. April 2023 http://beplink.de/493 – Stay connected X:  https://twitter.com/bepartnerspro Instagram: https://www.instagram.com/bepartners.pro LinkedIn: https://de.linkedin.com/company/bepartnerspro
Immobilienfonds – Chancen auf Wachstum durch das Wachstumschancengesetz?
19-07-2023
Immobilienfonds – Chancen auf Wachstum durch das Wachstumschancengesetz?
Immer wieder Mittwochs! Zusätzlich zu unseren podcasts, die auch als "beleuchtet" in Print an unsere Mandanten gehen, berichten wir jeden Mittwoch über interessante Themen, die uns in der Woche in unserer Beratungspraxis begegnet sind. Pünktlich zum Jahrestag der französischen Revolution gab das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf zum Wachstumschancengesetz bekannt. Eröffnete die französische Revolution den Kampf auf Gleichheit, so soll das Wachstumschancengesetz der Wirtschaft bei dem Kampf um die Dekarbonisierung und gegen den demographischen Wandel helfen. Wir reden über die geplanten Neuregelungen im Investmentsteuergesetz: So verdoppelt sich bei den Spezial-Investmentfonds die zulässige Photovoltaik-Quote von 10 Prozent auf 20 Prozent. Aber es werden auch Schrauben angezogen: die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften mit überwiegend inländischen Immobilien soll für Investmentfonds steuerpflichtig werden, bei der Berechnung der Immobilienquote für die Teilfreistellung werden nicht mit Steuern belastete Immobilien ausgeschieden und bei den Spezial-Investmentfonds die Befreiungen aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen eingeschränkt. Wie immer – kurz und bündig – in 15 Minuten für Fondsanleger und Fondssponsoren! – Stay connected Twitter:  https://twitter.com/bepartnerspro Instagram: https://www.instagram.com/bepartners.pro LinkedIn: https://de.linkedin.com/company/bepartnerspro